Leser werden

Jeder kann sich bei uns anmelden, um die Bücherei zu nutzen. Dies gilt auch für Einwohner anderer Ortschaften.

Kinder ab 6 Jahren können bereits einen Leserausweis erhalten. Sie benötigen dazu die Unterschrift der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten.

Bitte legt uns bei der Anmeldung den Personalausweis vor.

Ihr erhaltet eine Benutzungsordnung, in der auch die Gebühren geregelt sind.

 

Die Benutzung der Bücherei ist kostenfrei!

Lediglich für den Leserausweis fallen Gebühren an. Wir freuen uns immer über Spenden in unser Sparschwein. Davon kaufen wir neue Medien.

  • Die erstmalige Erstellung eines Benutzerausweises beträgt für Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 10,- € und für Erwachsene 15,- €.
  • Für Familien wird ein Familienbeitrag von 25,- € erhoben, wobei jedes Familienmitglied (Kinder ab dem 6. Lebensjahr) einen eigenen Ausweis erhält.
  • Bei Überschreitung der Leihfrist beträgt das Entgelt, unabhängig von einer schriftlichen oder telefonischen Mahnung, je Medium und Woche 0,50 €.
  • Für die Nutzung elektronischer Medien wird eine Gebühr von 20,- € pro Jahr erhoben.
  • Bei beschädigten oder verloren gegangenen Medien ist Ersatz zu leisten. Dieser wird von der Bücherei festgelegt.
  • Beschädigte Hüllen und Behältnisse müssen ersetzt werden. Pro Hülle wird eine Gebühr von 0,50 € erhoben.
  • Der Ersatz des Leserausweis kostet 5,- €.
  • Bücher: 4 Wochen
  • DVDs: 4 Wochen
  • Hörbücher: 4 Wochen
  • Zeitschriften: 2 Wochen
  • Tonies: 4 Wochen
  • Tonieboxen: 2 Wochen

Wir verlängern eure Medien:

  • wenn keine Vormerkungen vorliegen
  • wenn keine Mahngebühren angefallen sind

So könnt ihr Medien verlängern und vormerken:

  • per Email
  • telefonisch und persönlich während der Öffnungszeiten
  • Tonies können nicht vorgemerkt werden
  • in unserem Online-Katalog über das Leserkonto. Hierfür gibt es auch die BVS eOPAC App.  Sie ist kostenlos erhältlich im Google Play Store und Apple App Store.

Wir behalten uns vor, Medien von Verlängerungen und Vormerkungen auszunehmen.

 

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